Sondervermögen: Erster Entwurf für NRW-Infrastrukturgesetz
Die Verteilung des Sondervermögens Infrastruktur kommt ins Rollen. Mit dem „Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur“ hat die Landesregierung das größte Infrastruktur- und Investitionsprogramm in der Geschichte des Landes auf den Weg gebracht.
Am Dienstag, 4. November 2025, hat das Kabinett das „NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036“ gebilligt. Mit dem Gesetzentwurf wird der notwendige rechtliche und finanzielle Rahmen gesetzt, um schnell und unbürokratisch die auf Basis des Sondervermögens des Bundes und zusätzlicher Landesmittel nunmehr möglichen Investitionen auf Ebene des Landes und der Kommunen auf den Weg zu bringen.
Neben den Fördervoraussetzungen und Verfahrensregeln werden die Verteilung der Mittel auf Land und Kommunen sowie die vorgesehenen Infrastrukturbereiche festgelegt, in die die bereitgestellten Mittel in den kommenden zwölf Jahren investiert werden sollen.
Die Schwerpunkte des Investitionsprogramms sind Kitas und Schulen und die Verkehrsinfrastruktur. Auch in Gesundheitsversorgung, energetische Sanierung und Klimaschutz, Sport und Digitalisierung sowie Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft wird investiert. In den nächsten zwölf Jahren sieht der Plan Investitionen in einer Höhe von insgesamt 31,2 Milliarden Euro vor. Davon entfallen 21,3 Milliarden Euro auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, was einem kommunalen Anteil von rund 68 Prozent entspricht. Knapp 10 Milliarden Euro investiert das Land in seine Infrastruktur.
Zusätzlich garantiert die Landesregierung den Kommunen die Höhe der GFG-Investitionspauschalen für die nächsten 12 Jahre und damit weitere 27,6 Milliarden Euro an Investitionsmitteln. Sollten die Steuereinnahmen in Nordrhein-Westfalen sinken, würden die Pauschalen aus Mitteln des Landeshaushalts aufgestockt. Zudem entlastet die Landesregierung die Kommunen durch die landesseitige anteilige Übernahme kommunaler Altschulden.
Das Gesetz muss in seiner jetzigen Ausführung noch vom Landtag bestätigt werden, die nächste Sitzung erfolgt bereits am 7. November. (Sportplatzwelt, 05.11.2025)




