DIN TS 79183: Neuer Prüfstandard für Sportstätten und -geräte

Mit der DIN TS 79183 hat das Deutsche Institut für Normung erstmals eine Technische Spezifikation erstellt, die klare Anforderungen an die Inspektion von Sportstätten, Sportgeräten & Co. definiert.

Dass Sportanlagen und vor allem Sportgeräte und andere mobile Einbauten regelmäßig geprüft werden müssen, ist seit jeher fester Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht, im Rahmen derer der zuständige Betreiber eine gefahrlose Nutzung der vorhandenen Sportgeräte und Sportstätten durch regelmäßige Prüfungen gewährleisten muss.

Wie diese Prüfungen konkret durchzuführen sind, war bislang allerdings noch nicht entsprechend einheitlich vorgegeben. Dies ändert sich mit der neuen DIN TS 79183, die jetzt klare Vorgaben zu Prüfverfahren, -intervallen und -kriterien macht.

DIN TS 19183: Neue Vorgaben zur Prüfung von Sportstätten und -geräten.
DIN TS 19183: Neue Vorgaben zur Prüfung von Sportstätten und -geräten. Bild: Sportplatzwelt

Die neue Technische Spezifikation richtet sich prinzipiell an alle, die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die Sicherheit einer Sportstätte verantwortlich zeichnen oder durch den Betreiber mit der Prüfung beauftragt werden: Sportvereine und Vorstände, Kommunen und Schulträger, Schulen und Bildungseinrichtungen, private Betreiber, Hersteller und Händler, Sportverbände und Versicherungen, Sachverständige und Prüfer.
Die neue DIN TS 79183 definiert vor allem Inspektionsarten, -häufigkeit und -anforderungen für die Bereiche „Sportanlagen“, „Sportgeräte“, „Sportschutzausrüstungen“ sowie „Ausstattung“.

Visuelle Inspektion
Vor jeder Nutzung muss eine visuelle Inspektion durch einen Trainer oder eine andere verantwortliche Person erfolgen. Ziel: Die Erkennung offensichtlicher Mängel wie lockeren Schrauben, beschädigten Polstern oder etwaigen Stolperfallen.

Operative Inspektion
Die operative Inspektion muss in festen Intervallen (z.B. monatlich oder quartalsweise) durch speziell geschulte Mitarbeiter durchgeführt werden. Neben der Sichtprüfung werden hier auch Funktionsprüfungen durchgeführt.

Hauptinspektion
Die Hauptinspektion erfolgt mindestens einmal jährlich durch „sachkundige oder befähigte“ Personen – beispielsweise durch ein externes Prüflabor. Diese umfassende Prüfung beinhaltet vor allem die Bewertung des Materialzustands (Stichwort: Materialermüdung), die statische Belastbarkeit und Korrosion.

Dokumentation und Qualifikation
Alle Inspektionen müssen laufend dokumentiert werden: Protokolle, Checklisten und Berichte sind essenziell, um im Schadensfall auch rechtlich abgesichert zu sein. Auch die Qualifikation der Prüfenden ist in der neuen DIN TS 79183 klar definiert: Visuelle und operative Inspektionen können durch geschulte Mitarbeiter im Verein oder der Kommune durchgeführt werden, die Hauptinspektion nur durch „befähigte Personen“ mit entsprechender Fachkenntnis – in der Regel also externe Sachverständige.

Werden die in der neuen DIN-Norm vorgegebenen Prüfungen und Prüfintervalle nicht eingehalten bzw. nicht korrekt dokumentiert, drohen den Verantwortlichen im Rahmen einer Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflichten verschiedene Konsequenzen – von zivilrechtlichen Haftungsansprüchen über den Verlust des Versicherungsschutzes bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen (z.B. bei grober Fahrlässigkeit). (Sportplatzwelt, 15.09.2025)

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