Neues Gesetz zur Missbrauchsprävention in Kraft
Zum 1. Juli 2025 tritt das neue Bundesgesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Kraft. Nachhaltige Strukturen auf Bundesebene sollen dazu beitragen, sexuellen Missbrauch auch in Sportvereinen zu bekämpfen.
Mit dem Gesetz soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbessert werden. Strukturen, die dazu beitragen, sexuelle Gewalt zu verhindern, werden gestärkt: Durch eine vom Parlament gewählte Person als unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter sowie einen dort angesiedelten Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission. Bundesbeauftragte und Aufarbeitungskommission sollen künftig regelmäßig über das Ausmaß sexuellen Kindesmissbrauchs und den aktuellen Stand zu Schutz, Hilfen, Forschung und Aufarbeitung in Deutschland berichten, damit zielgerichteter gehandelt werden kann.
Kern des Gesetzes ist es, eine Unabhängige Bundesbeauftragte oder einen Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen dauerhaft zu verankern. Die oder der Bundesbeauftragte beruft einen Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission. Diese Strukturen verstetigt und stärkt das Gesetz. Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte wird dem Deutschen Bundestag regelmäßig einen Bericht zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland vorlegen und Maßnahmen zur Verbesserung empfehlen.
Mit der dauerhaften Einrichtung eines Betroffenenrats auf Bundesebene werden die Belange und Anliegen von Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexuelle Gewalt oder Ausbeutung erfahren oder erfahren haben, besser wahrgenommen und stärker beachtet.
Möglichkeiten der Aufarbeitung verbessern
Die Unabhängige Aufarbeitungskommission wird ihre wichtige Arbeit fortsetzen und weiter Betroffene anhören sowie Aufarbeitungsprozesse in Einrichtungen und Strukturen begleiten und nachhalten. Darüber hinaus soll ein Beratungssystem zur Unterstützung bei der individuellen Aufarbeitung der Gewalt bereitgestellt werden, an das sich Betroffene wenden können. In der Kinder- und Jugendhilfe werden die Akteneinsichts- und Auskunftsrechte verbessert. Um systematisch aus Fehlern in den Strukturen zu lernen, soll die Durchführung wissenschaftlicher Analysen problematischer Kinderschutzfälle verbindlich geregelt werden.
Schutzkonzepte werden in allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich. Das bedeutet: Sei es im Sportverein, in der Familienfreizeit oder in der Erziehungsberatungsstelle - die Fachkräfte werden sich gemeinsam die Frage stellen, welche Risiken oder Gefährdungsfaktoren es für Kinder und Jugendliche gibt, wie sie diese erkennen können, welche Vorgehensweisen zu beachten sind, wo sie sich Rat suchen können und an welche Ansprechpersonen sich Kinder und Jugendliche wenden können. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird die Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs stärken. Sie entwickelt bundesweite Maßnahmen und Materialien für Fachkräfte, Eltern und Kinder. (Sportplatzwelt, 02.07.2025)




