Einführung: Einfriedungen, Einbauten und Zaunanlagen

Einfriedungen, Zäune, Ballfanganlagen und Stadtmobiliar sind immer Teil des Sportplatz-Projektes. Ihre Bedeutung sollte nicht unterschätzt werden, da es um sicherheitsrelevante Themen geht sowie ein schlüssiges Konzept für die ganze Anlage.

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Ein bei der Planung von Sportanlagen nicht zu unterschätzender Aspekt, der in Zusammenhang mit dem Nutzungskonzept steht, verbirgt sich in den Kostengruppe 530 Baukonstruktionen in Außenanlagen sowie KG 550 Einbauten in Außenlagen: In KG 531 sind es die Einfriedungen, in KG 550 allgemeine sowie besondere Einbauten. Der in KG 531 aufgeführte Sammelbegriff der Einfriedungen bezeichnet Außenzäune, Zutritts-Tore, Ballfangeinrichtungen, Barrieren und Garagen. Hinter den Sammelbegriffen der allgemeinen und besonderen Einbauten ist u. A. Stadtmobiliar wie Papierkörbe und Sitzbänke zusammengefasst, aber auch – neben den Sportgeräten – zum Beispiel das Kassenhaus oder Umkleide-Container.

Vorrangig sind in der Planung die sicherheitsrelevanten Einbauten zu behandeln, da hiermit festgelegt wird, welche Flächen anschließend welchen Spielraum für Nutzungen bieten. Von Bedeutung sind etwa für die Flucht- und Rettungswege-Konzeption relevante Tore in der äußeren Einfriedung. Für die spätere Nutzung der Anlage stellen sich hier die Weichen: Wo eine Standfläche der Feuerwehr freizuhalten ist, kann sich kein Parkplatz befinden und am Spieltag kein Bierwagen aufgestellt werden. Je nach Zuschauerkapazität der Anlage müssen auch die Fluchtwege mit gekennzeichneten Rettungstoren berücksichtigt werden.

Welche Bauweisen für diese Metallbau-Gewerke im Einzelnen gewählt werden, legt der Fachplaner fest. So dürfen die Handläufe am Spielfeld- bzw. Laufbahn-Rand keine scharfen Grate aufweisen oder auf andere Weise zur Gefahr für Sportler und Zuschauer werden. Der hindernisfreie Raum ist einzuhalten. Als Option können die Barrieren aber Werbebanden halten.

Die Außenzäune wiederum besitzen eine relativ enge Maschenweite, sodass der Versuch, über den Zaun zu klettern auf solche Weise erschwert wird, dass kein Fuß hier Tritt findet. Hier und bei den Ballfangzäunen spielt die Bodenbeschaffenheit eine Rolle, da die Zäune fundamentiert werden und auch dem Geländeverlauf folgen – bei den an den Stirnseiten gemäß DIN 18035-1 mindestens 6 m hohen Ballfangreinrichtungen spielen auch die Windlasten eine Rolle. Die Frage, ob auch Planen an ihnen befestigt werden dürfen, beantwortet der Fachplaner. Weitere Anforderungen ergeben sich durch die Sportanlagenlärmschutzverordnung, da der durch aufprallende Fußbälle entstehende Lärmpegel einen hohen Anteil an der störenden Wirkung des Platzes für die angrenzende Wohnbebauung hat. Geht der Lärmpegel über das erlaubte Maß hinaus, droht der Entzug der Betriebsgenehmigung! Maschendrahtzäune, die vergleichsweise empfindlich auf auftreffende Bälle reagieren, werden nicht mehr empfohlen. In lärmgedämmten Stahlgittermatten hinterlassen Fußbälle keine punktuellen Eindrücke, auch wird das typische Scheppern, wie es vom Maschendraht her bekannt ist, unterbunden.

Die Art und Anzahl der Fahrradständer hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab – Berater der Hersteller können hier wertvolle Tipps zur Anordnung und Modellauswahl geben. Auch die Auswahl von Papierkörben und Bänken kann z. B. davon abhängen, ob die Sportanlage an einem Schulhof liegt, an einem Waldweg oder inmitten eines Wohngebietes.

Mehr zum Thema finden Sie in unserem KOMPENDIUM Sportplatz
Die Publikation informiert auf rund 160 Seiten über die Planung und den Bau sowie die Ausstattung und den Unterhalt von Außen-Sportanlagen. Das KOMPENDIUM SPORTPLATZ ist in mehrere Abschnitte untergliedert: Konzeption, Rasen, Kunststoffrasen, Leichtathletik und Infrastruktur.

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