Planung und Bau: Kostenermittlung

Planungshonorare und Baukosten werden nach festgelegten Modellen ermittelt. Der Sportplatzbau hat indessen seine Besonderheiten. Es werden Richtwerte angewendet, die aber je nach Konstellation im einzelnen Projekt eine unterschiedliche Gewichtung haben. Auch Funktionsgebäude oder Sporthallen wirken sich deutlich aus.

Die Honorare für Architekten und Tragwerksplaner werden in einem komplexen System ermittelt, in dem u.a. die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) angewendet wird sowie die DIN 276 und auch der Baukostenindex BKI mit Zahlen aus der Praxis. Die HOAI führt in ihren fünf Teilen 58 Paragraphen auf. Die unterschiedlichen Abschnitte befassen sich z.B. jeweils mit der Objektplanung, der Freiraumplanung, der Tragwerksplanung oder der Technischen Ausrüstung, für die unterschiedliche Honorare gelten. Je nach Gewichtung der Tätigkeiten im Projekt ergibt sich ein unterschiedliches Leistungsbild, das in die Honorierung einfließt: Die Teile der HOAI legen zunächst für die insgesamt neun Planungsphasen von 1 (Grundlagenermittlung) bis 9 (Objektbetreuung) prozentuale Anteile an den sogenannten anrechenbaren Kosten fest.

Der Sportplatzbau hat beim Thema Planungshonoraren und Kostenpauschalen seine Besonderheiten.
Der Sportplatzbau hat beim Thema Planungshonoraren und Kostenpauschalen seine Besonderheiten. Bild: Sportplatzwelt

Diese wiederum sind in Kategorien gestaffelt, denen in einer Honorartafel die Honorarzonen I bis V zugeordnet werden. Diese beschreiben den Anforderungsgrad der planerischen Aufgaben und empfehlen für die Grundleistungen jeweils Honorare in einer Spanne von … bis. (Die Grund- und besonderen Leistungen sind in der HOAI aufgeführt). Die Objektplanung für Sportstättenprojekte ist in der Regel in Zone IV, gelegentlich auch in Zone V, angesiedelt. Je höher die Kosten für ein Projekt angesetzt sind, desto niedriger fällt im Verhältnis übrigens das Architekten-Honorar aus. Dieses degressive Modell wird angewendet, weil der Planungsaufwand nicht proportional mit dem Gebäudekörper wächst.

Die Ermittlung der anrechenbaren Kosten wird unter Anwendung der DIN 276 vorgenommen. Es kommt eine Gliederung in sieben Kostengruppen zur Geltung – z.B. KG 200, Erschließen und Herrichten des Grundstücks. Zugeordnet sind Leistungsbereiche, z.B. LB 002, Erdarbeiten. Außenanlagen sind in der KG 500 erfasst. Die Baunebenkosten – in KG 730 die Architekten- und Ingenieurleistungen – erscheinen in KG 700.

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Kostengruppen: Unterschiedliche Gewichtung je nach Art des Bauwerks

Bei vielen Sportplatzprojekten spielen KG 100 (100 Grundstück; 110 Grundstückswert; 120 Grundstücksnebenkosten) sowie KG 600 (Ausstattung und Kunstwerke) keine Rolle. Auch ist im Sportplatzbau ein Geräteschuppen noch kein Hochbau mit komplexer Kostenstruktur. Aber ein Funktionsgebäude kann mit steigender Nutzfläche schon zu einem beträchtlichen Kostenfaktor werden.

Gehört zum Sportplatz-Projekt auch ein Trainingszentrum oder eine Sporthalle, ergeben sich Kostenaufstellungen, deren Hauptanteil in KG 300 und 400 liegt. Bei einem reinen Sportplatz sind diese jedoch kaum relevant. Vielmehr enthalten bei Sportanlagen- und Freiraum-Planungen die Positionen in der KG 500 die wesentlichen Beschreibungen, u. a. in KG 520 die befestigten Flächen, in KG 550 die Einbauten in Außenanlagen (Fahrradständer, Sprunggruben, Fußballtore etc.) und in KG 570 die Planz- und Saatflächen (Sport- und Landschaftsrasen etc.). Schon ein normales Sportplatz-Projekt kann in der Kostentabelle gemäß DIN 276 allein in der KG 500 für über 500 Zeilen mit Details sorgen.

Kostengruppen gemäß DIN 267

100 Grundstück
• 110 Grundstückswert
• 120 Grundstücksnebenkosten
• 130 Rechte Dritter

200 Vorbereitende Maßnahmen
• 210 Herrichten
• 220 Öffentliche Erschließung
• 230 Nichtöffentliche Erschließung
• 240 Ausgleichsmaßnahmen und -abgaben
• 250 Übergangsmaßnahmen

300 Bauwerk – Baukonstruktionen
• 310 Baugrube/Erdbau
• 320 Gründung, Unterbau
• 330 Außenwände/Vertikale Baukonstruktionen, außen
• 340 Innenwände/Vertikale Baukonstruktionen, innen
• 350 Decken/Horizontale Baukonstruktionen
• 360 Dächer
• 370 Infrastrukturanlagen
• 380 Baukonstruktive Einbauten
• 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen

400 Bauwerk – Technische Anlagen
• 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
• 420 Wärmeversorgungsanlagen
• 430 Raumlufttechnische Anlagen
• 440 Elektrische Anlagen
• 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
• 460 Förderanlagen
• 470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen
• 480 Gebäude- und Anlagenautomation
• 490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen

500 Außenanlagen und Freiflächen
• 510 Erdbau
• 520 Gründung, Unterbau
• 530 Oberbau, Deckschichten
• 540 Baukonstruktionen
• 550 Technische Anlagen
• 560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen
• 570 Vegetationsflächen
• 580 Wasserflächen
• 590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen

600 Ausstattung und Kunstwerke
• 610 Allgemeine Ausstattung
• 620 Besondere Ausstattung
• 630 Informationstechnische Ausstattung
• 640 Künstlerische Ausstattung
• 690 Sonstige Ausstattung

700 Baunebenkosten
• 710 Bauherrenaufgaben
• 720 Vorbereitung der Objektplanung
• 730 Objektplanung
• 740 Fachplanung
• 750 Künstlerische Leistungen
• 760 Allgemeine Baunebenkosten
• 790 Sonstige Baunebenkosten

800 Finanzierung
• 810 Finanzierungsnebenkosten
• 820 Fremdkapitalzinsen
• 830 Eigenkapitalzinsen
• 840 Bürgschaften
• 890 Sonstige Finanzierungskosten

Die Baukostenermittlung bzw. Kostenschätzung erfolgt in DIN-Formularen, um eine Verlgeichbarkeit und fachlich exakte Beschreibung zu gewährleisten. In der Praxis findet dies indessen nicht immer statt. Oft werden Kostengruppen und Gewerke im Stil des jeweiligen Planungsbüros zusammengefasst und präsentiert. Typisch sind hier Präsentationsfolien, wie sie für Informationsveranstaltungen im Vorfeld von Ratsentscheidungen stattfinden.

Da es für den Bauherren u. U. im Detail nicht interessant ist, wie viele Kubikmeter an Schüttgut welcher Dichte angeliefert werden soll, mag diese Vereinfachung in der Kommunikation, die sich nicht hauptsächlich an Fachleute richtet, auch dienlich sein. Ausschreibungen und Aufträge finden dann wieder in der Fachsprache statt.

Pauschalen: Nur bedingt anwendbar

Es ist im Sportplatzbau üblich, mit Richtwerten bzw. Kostenpauschalen für m², m³ oder lfm. etwa betreffend den Kunstrasen, Tragschicht-Material und Zaunanlagen zu kalkulieren. Hiermit ist beispielsweise auch ein Rahmen abgesteckt, anhand dessen Fördergelder bemessen werden. Die Sportgeräte-Ausstattung kann mehr oder weniger gemäß Katalogpreisen der Anbieter berechnet werden. Die Baukosten unterscheiden sich allerdings immer noch je nach Region, so können abgelegene Standorte zusätzlichen Logistik-Aufwand bereiten.

Es liegt in der Verantwortung des federführenden Planers, dem Auftraggeber nicht nur eine funktional und wirtschafltich optimierte Lösung zu erarbeiten, sondern auch das örtliche Konfliktpotenzial zu erkennen, sofern es zur Explosion der Kosten führen könnte. Entsprechende Gutachten gehören zum Projekt; die Missachtung von Auflagen oder Klagen von Anwohnern könnten zum Entzug der Bau- oder Betriebsgenehmigung führen. Ein erfahrener Fachmann ist darüber hinaus beispielsweise auch gefragt, um potenzielle Probleme mit der Geländebeschaffenheit zu erkennen und Lösungen anzubieten. Wegen all dieser Faktoren ist es am Ende nie möglich, ein Sportplatz-Projekt als Schablone für ein weiteres anzulegen. Auch führt die Kostenermittlung gemäß Baukasten-Prinzip mit Pauschalen allein nicht zum Ziel.

Es kann im laufenden Projekt bekanntlich immer noch zu unerwarteten Kostensteigerungen kommen. Je weiter es voranschreitet, desto enger wird, wenn alles tatsächlich nach Plan verläuft, grundsätzlich aber der Korridor für Preisspannen bei den Bau-Summen und damit auch den Honoraren. In den ersten Planungsphasen kann die Schätzung für die später zu erwartenden Gesamtkosten noch bis zu rund 40% nach oben und unten auspendeln. Im weiteren Verlauf wird mit Rückstellungen von ca. 20 % kalkuliert, gegen Ende sollte die Genauigkeit der Schätzungen sich deutlich in Richtung 0% bewegen. (08.05.2024)

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