Sachsen-Anhalt schult eigene Experten für digitale Verwaltung

Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt kann sich seit Ende des vergangenen Jahres offiziell Schulungspartner für das Föderale Informationsmanagement (FIM) nennen. Das Zertifikat wurde von der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) übergeben. Damit ist Sachsen-Anhalt das erste Bundesland, welches selbst sogenannte FIM-Methodenexperten ausbilden darf.

Die Ausbildung landeseigener FIM-Methodenexperten ist ein weiterer Baustein für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Land. Das OZG ist die gesetzliche Grundlage für das bundesweite Vorhaben, die Verwaltung und ihre Leistungen zu digitalisieren. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen soll dann das Ausfüllen, Ausdrucken und das Versenden von Anträgen per Post mehr und mehr der Vergangenheit angehören. Sie sollen ihre Behördenangelegenheiten online erledigen können und sind nicht mehr an die Öffnungszeiten der Verwaltung gebunden. FIM-Methodenexperten schaffen die handwerklichen Grundlagen dafür, indem sie Rechtsgrundlagen anhand der folgenden Bausteine analysieren:

  • Leistungen: Was ist eine Verwaltungsleistung und wie können gesetzliche Vorgaben in eine verständliche und bürgernahe Sprache übersetzt werden? Diese Informationen werden im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt bereitgestellt. Dort können Zuständigkeiten und Online‑Dienste leichter gefunden werden.
  • Prozesse: Welcher Ablauf und welche Bearbeitungs- sowie Prüfschritte sind für eine digitale Leistung erforderlich?
  • Datenfelder: Welche Daten (z. B. Name oder Geburtsdatum) werden für die Abwicklung der digitalen Verwaltungsleistung zwingend benötigt und können als Datenfeld/Formularinformation standardisiert werden?

Das Schulungskonzept legt den Fokus auf die praktische Anwendung der landesspezifischen Redaktionsabläufe sowie ‑werkzeuge. Die erlernten Methoden können im Anschluss direkt und effizient in der Praxis eingesetzt werden.

Für eine FIM-Schulung kann sich jeder Bedienstete der Landesverwaltung anmelden, der mit der Umsetzung des OZG betraut ist. Im vergangangenen Jahr konnten bereits 23 FIM-Methodenexperten ausgebildet werden.

Hintergrund

Sachsen-Anhalt hat im E-Government-Gesetz bereits gesetzlich geregelt, dass Verwaltungsleistungen sowie notwendige Basisdienste über das Landesportal anzubieten sind. Mit der im Januar 2023 vom Kabinett verabschiedeten Portalverordnung wird konkreter geregelt, wie das Landesportal für diese Zwecke zu nutzen ist. Dabei dient es als Vermittlungsstelle für die Kommunikation zwischen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen auf der einen und den Behörden und deren elektronischen Verwaltungsleistungen auf der anderen Seite. (Sportplatzwelt, 10.01.2023)

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