Vereinsförderprogramm für Outdoorsportgeräte und -anlagen
Der LandesSportBund Niedersachsen unterstützt mit Mitteln des Landes Niedersachsen in einem neuen Förderprogramm Vereine dabei, bestehende Outdoorsportangebote auszuweiten oder neue zu schaffen. Bis zu 5.000 Euro stehen jedem Verein zur Verfügung.
Wie zuvor das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Projektaufruf II seines Programms „Moderne Sportstätte 2022“ konzentrieren nun auch die Verantwortlichen aus Niedersachsen – genauer gesagt vom LSB Niedersachsen als Ansprechpartner und Förderentscheider und vom Niedersächsischen Innenministerium als Geldgeber – auf die Förderung von Outdoorsportangeboten in den Vereinen. Ab sofort und bis zum 15. Januar 2024 können Vereine im Online-Förderportal des LSB Niedersachsen ihren Antrag auf Förderung eines nachhaltigen Outdoorsportangebots auf ihrem Vereinsgelände stellen. Bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben, maximal aber 5.000 Euro, stehen dabei jedem Verein an Fördermitteln zur Verfügung.
Gefördert werden über das Programm beispielsweise Outdoor-Fitnessgeräte, Calisthenics-Anlagen, Bogensportanlagen, Beachsportanlagen, Bouleanlagen, 3x3-Basketballanlagen, künstliche Kletterfelsen oder die Überdachung von regelmäßig genutzten Sportflächen. Explizit nicht förderfähig sind Angaben auf der Website des LSB Niedersachsen zufolge Lagermöglichkeiten, Sitzgelegenheiten, Sportausrüstung und -materialien, Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen bestehender Sportanlage und Geräte, Verleihmaterialien, Spielgeräte und Ausstattung für den Freizeitbereich (z.B. Klettergerüste, Trampoline, Outdoor-Tischtennisplatten), Materialien und Geräte zur methodischen Trainingsunterstützung (z.B. Gewichtsschlitten, Kopfballpendel, Ballmaschinen), Fußballtore, Minitore, Fahrräder, Pferde, Boote oder SUPs.
Pro Verein kann maximal ein Antrag gestellt werden – auch wenn mehrere Maßnahmen realisiert werden sollen. Die Förderung beträgt bis zu 100 %, der Verein muss demnach keinen Eigenanteil aufbringen. Zu beachten ist allerdings, dass eine Kumulierung und Kofinanzierung über das niedersächsische Förderprogramm „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ nicht möglich ist. Die geförderten Maßnahmen dürfen zudem erst nach offizieller Bewilligung des Antrags vergeben bzw. begonnen werden – es droht die Aberkennung der ansonsten förderfähigen Kosten. (Sportplatzwelt, 13.07.2023)