Sachsen: 9 Mio. Euro für Sportstätten

11 sächsische Städte und Gemeinden können sich in Kürze über eine Finanzspritze von Bund und Freistaat für die Sanierung ihrer Sportstätten freuen. Sie bekommen insgesamt rund 9 Mio. Euro.

Die Mittel stammen aus dem Programm „Investitionspakt Sportstätten“, das die Städtebauförderung ergänzt und das es zusätzlich zur allgemeinen Sportförderung in Sachsen gibt.

„Sportstätten haben eine wichtige Funktion in unseren Gemeinden. Sie tragen zur Gesundheitsförderung bei und sind zudem wichtige Orte des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration aller Bevölkerungsgruppen“, sagte Staatsminister Thomas Schmidt. „Sportstätten sind leider häufig vom Sanierungsstau betroffen. Die Nachfrage nach diesem Förderprogramm war daher auch in diesem Jahr sehr hoch. Ich freue mich, dass wir mit dieser speziellen Städtebauförderung elf Kommunen nunmehr dabei helfen können, ihre Sportanlagen zu sanieren.“

Geförderte Kommunen und Sportstätten:

- Hoyerswerda, VBH Arena
- Sohland, Sportanlage in der Gerhard-Hauptmann-Str. 4
- Schirgiswalde-Kirschau, Turnhalle in Crostau
- Rietschen, Oberlausitzer Sporthalle
- Taucha, Sport- und Freizeitzentrum
- Dippoldiswalde, Gießereisportpark in Schmiedeberg
- Limbach-Oberfrohna, Außensportanlagen Jahnhaus in Oberfrohna
- Meißen, Stadion Heiliger Grund
- Großenhain, Rödertalsporthalle
- Grimma, Sportplatz in Hohnstädt
- Bernsdorf, Sportplatz in Wiednitz und die Sporthalle in Straßgräbchen.

Die Projektauswahl erfolgte nach den vorgegebenen Prioritäten der Programmausschreibung, wie der Einordnung in die städtebauliche oder Sportstättenplanung, der Lage der Sportstätten in Städtebaufördergebieten oder einer angespannten Haushaltslage der Gemeinde. Insbesondere wurde auch Wert darauf gelegt, möglichst viele Gemeinden zu unterstützen. Nicht zuletzt deswegen sind Neubauten von einer Förderung ausgeschlossen.

Insgesamt hatten 30 Städte und Gemeinden aus dem Freistaat Förderanträge gestellt, teilweise sogar für mehrere Sportstätten.

Das Bund-Länder-Programm „Investitionspakt Sportstätten“ wurde im Jahr 2020 durch den Bund als Fördermöglichkeit für die Sanierung von Sportanlagen in Gebieten der Städtebauförderung neu aufgelegt. Damit wurden zusätzliche Anreize geschaffen, um den gravierenden Erneuerungsbedarf bei Sportstätten voranzubringen. Das Programm zielt darauf ab, die öffentliche soziale Infrastruktur durch intakte Sportstätten zu stärken und Orte des Miteinanders zu schaffen. Der Bund beteiligt sich mit 50 % und der Freistaat Sachsen mit 40 % an den förderfähigen Aufwendungen. 10 % sind von den Gemeinden zu tragen.

Der Bund hat jedoch überraschend angekündigt, den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten schon im kommenden Jahr einzustellen. Ursprünglich sollte das Programm bis 2025 fortgeführt werden. Staatsminister Thomas Schmidt bedauert die Absicht des Bundes, dieses Förderprogramm nicht weiterzuführen. „Das wird den bestehenden Sanierungsbedarfen nicht gerecht und führt auf der kommunalen Ebene zu Unverständnis. Sachsen hat sich deshalb gemeinsam mit weiteren Bundesländern in der Bauministerkonferenz vehement für die Fortführung des ‚Investitionspaktes Sportstätten‘ eingesetzt. Wir brauchen hier Verlässlichkeit von Seiten des Bundes.“ (Sportplatzwelt, 24.11.2022)

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