Moderne Sportstätte 2022: Antragsfrist verlängert
Die Landesregierung NRW hat die Antragsfrist für den Programmaufruf II des Förderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Verwendungsnachweise müssen bis Ende März 2024 eingereicht werden.
Das seit 2019 laufende Förderprogramm soll vor allem die sanierungsbedürftige Sportstätteninfrastruktur von Sportvereinen verbessern. Der Mitte 2021 gestartete Projektaufruf II sieht dabei explizit eine Förderung von Outdoor-Sportangeboten wie Outdoor-Fitness-Anlagen, Calisthenics-Anlagen, Bewegungsparcours & Co. vor.
Nun wurde die Antragsfrist für das erfolgreiche und stark nachgefragte Förderprogramm bis Ende des Jahres verlängert. Vereine können sich also noch bis zum 31. Dezember 2022 beim jeweils zuständigen Stadt- oder Kreissportbund um eine Förderung der oben genannten Maßnahmen bewerben. Neben Trägern von vereinseigenen Sportanlagen sind auch Vereine antragsberechtigt, die im Rahmen von Miet- oder Pachtverträgen wirtschaftliche Träger einer kommunalen Sportanlage sind. (Sportplatzwelt, 15.09.2022)