Einsparpotenziale beim Betrieb von Sanitäranlagen
Jede Sporthalle muss der Größe entsprechend mit Umkleiden und Sanitäranlagen ausgestattet werden. Vor allem beim Betrieb von Sanitäranlagen ergeben sich zahlreiche Einsparpotenziale – etwa durch sparsame Armaturen oder die Verwendung von Regenwasser.
Unabhängig von der Ausrichtung einer Sporthalle steht fest, dass Funktionsräume in den Planungsprozess mit einbezogen werden müssen. Gemäß DIN 18032-01 sind Hallen und Räume der Größe und Anzahl entsprechend mit einer Zuschaueranlage sowie Nebenräumen zu ergänzen. Dabei gilt es, Anforderungen nach DIN zu berücksichtigen.
So muss jede Sporthalle gemäß der Norm über mindestens zwei Umkleideräume verfügen; diese sind nach Geschlechtern getrennt zu konzipieren. Als Umkleideraum ist die Verbindungszone zwischen dem Straßen- und dem Turnschuhbereich gemeint (siehe Skizze). Die Anzahl und die Größe der Umkleideräume sind an der Größe des Hallentyps sowie der Teilbarkeit zu orientieren. Weitere Anforderungen sind für Menschen mit besonderen Bedürfnissen festgelegt.
Bei Einfachhallen (15 m x 27 m) sind zwei Räume à 15 Plätze vorgeschrieben. Selbiges gilt ebenso für eine Halle, die 22 m x 44 m misst. Bei Zweifachhallen mit den Maßen 22 m x 44 m gibt es mehrere Möglichkeiten: So sind etwa zwei Räume à 30 Plätze, oder ein Raum mit 30 Plätzen und zwei Räume mit je 15 Plätzen vorzusehen. Bei Dreifachhallen (27 m x 45 m) sind entweder drei Räume mit jeweils 30 Plätzen, oder zwei Räume mit je 30 Plätzen und zwei Räume mit je 15 Plätzen vorgeschrieben.
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