Squash Courts: Stirn-, Seiten- und Rückwände

Die Stirn-, Seiten- und Rückwände sind essenzieller Bestandteil eines funktionalen Squash Courts. Beim Bau der einzelnen Wände gibt es eine Vielzahl an Vorgaben und Empfehlungen zu beachten.

Bezüglich der Materialien, die beim Bau von Rück-, Stirn- und Seitenwänden zum Einsatz kommen dürfen, spricht die DIN 18038 verschiedene Empfehlungen aus, welche Lösungen schlussendlich zum Einsatz kommen, liegt in der Entscheidung des jeweiligen Bauherren und ist auch maßgeblich vom angedachten Nutzungskonzept abhängig. Der verbreitete Standard in vielen kommerziellen Squash-Hallen und Vereinen, die nicht den Anspruch verfolgen, Ausrichter größerer Turniere zu sein, ist eine Kombination aus Glasrückwänden sowie Seiten- und Stirnwänden aus Beton bzw. Mauerwerk. Durchgängige Glaskonstruktionen sind unter Berücksichtigung der DIN 18038 und der Vorgaben nationaler und internationaler Squash-Verbände zwar erlaubt, machen aber nur dort Sinn, wo auch entsprechende Zuschaueranlagen eingeplant sind.

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Die Spielfeldmaße eines Squash Courts.
Die Spielfeldmaße eines Squash Courts. Bild: Sportplatzwelt

Stirn- und Seitenwände

Im Regelfall werden Squash Courts allerdings mit massiven Seiten- und Rückwänden aus Beton oder Mauerwerk angelegt. Hinsichtlich der Verwendung dieser Materialen sind neben den Grundanforderungen, dass die Wandoberflächen nach der DIN 18038 „hart, eben, glatt, aber griffig, ohne offene Fugen, schwingungsfrei beim Ballaufprall und weiß“ sein müssen, weitere spezifische Anforderungen zu beachten. Wände aus Mauerwerk müssen aus Vollsteinen oder Vollziegeln bestehen und mindestens 0,24 m dick sein – das Mauerwerk muss zudem verputzt sein. Hinsichtlich des Putzes gelten die folgenden Anforderungen: Eine Kugeldruckhärte von maximal 20 N/mm² (Prüfung nach DIN 1048 Teil 2), ein Biegezug von maximal 5 N/mm² sowie ein Raumgewicht von ungefähr 1.800 kg/m³. Dieselben Anforderungen gelten für Wände aus Beton, die entweder aus Ortbeton mit Putz oder aus Betonfertigteilen hergestellt werden können. Prinzipiell sind auch andere Werkstoffe erlaubt – auch wenn sie in der Praxis selten angetroffen werden –, insofern sie über eine Kugeldruckhärte von maximal 20 N/mm² verfügen und sich ihre Durchbiegung auf 1/1.000 der Spannbreite beschränkt ist. Letzteres Kriterium bedeutet, dass sich die Wand bei einer Linienlast von 0,5 kN/m in einer Höhe von 2 m über der Oberkante des Sportbodens maximal 2 mm durchbiegen darf.

Rückwände

Die gängigste Konstruktionsform eines Squash Courts besteht aus den oben genannten Seiten- und Stirnwänden aus massivem Material und einer Rückwand aus Glas. Diese fungiert durch eingebaute Glastüren zeitgleich auch als Eintrittsmöglichkeit. Auch bei der Verwendung von Glasrückwänden liefert die DIN 18038 klare Vorgaben: So müssen alle Glasteile der Rückwand aus mindestens 12 mm dickem Einscheiben-Sicherheitsglas bestehen, dass nach den Vorgaben der DIN 1249 Teil 3 aus Spiegelglas hergestellt wurde. Die Innenseite der Glaswand muss dabei planeben sein, weshalb die im Regelfall 0,75 m breiten Türen mit speziellen Griffen ausgestattet werden sollten, die nicht aus der Glaswand hervorstehen. Die Glasrückwand muss über die gesamte Breite des Courts, also 6,40 m, angelegt werden. Aus Sicherheitsgründen sollten auf der Spielfeldseite 3 mm breite und 600 bis 700 mm hohe vertikale Sichtstreifen in einem Abstand von 25 mm angebracht werden. Alle Fugen – ausgenommen der Türfugen – müssen mit Silikon abgedichtet werden. Um zu gewährleisten, dass die Glasrückwände auch dem Aufprall eines Spielers standhalten, muss das gesamte System in Anlehnung an die Vorgaben der DIN 52337 geprüft werden. Aus sportfunktionellen Gründen sind die Seitenwände etwa 0,50 m über die Glasrückwand hinaus weiterzuführen. (Sportplatzwelt, 13.06.2022)

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