Richtlinien und Empfehlungen für Funktionsräume

Jede Sporthalle muss der Größe entsprechend mit Funktionsräumen ausgestattet werden. Dazu zählen unter anderem Sanitär- und Umkleideräume. Dabei gilt es, einiges zu beachten.

Unabhängig von der Ausrichtung einer Sporthalle steht fest, dass vor dem Bau einer Halle gemäß der Mehrzwecknutzung zwingend Funktionsräume in den Planungsprozess mit einbezogen werden müssen. Gemäß DIN 18032-01 sind Hallen und Räume der Größe und Anzahl entsprechend mit einer Zuschaueranlage sowie Nebenräumen zu ergänzen. Dabei gilt es, bauliche Anforderungen nach DIN zu berücksichtigen.

So muss jede Sporthalle gemäß der Norm über mindestens zwei Umkleideräume verfügen; diese sind nach Geschlechtern getrennt zu konzipieren. Als Umkleideraum ist die Verbindungszone zwischen dem Straßen- und dem Turnschuhbereich gemeint (s. Skizze). Die Anzahl und die Größe der Umkleideräume sind indes an der Größe des Hallentyps sowie der Teilbarkeit zu orientieren. Weitere Anforderungen sind für Menschen mit besonderen Bedürfnissen festgelegt.

Die Anzahl der Umkleideplätze richtet sich dabei, wie bereits erwähnt, nach der Größe und Art der Sporthalle. Bei einer Einfachhalle (15 x 27 m) sind zwei Räume à 15 Plätze vorgeschrieben. Selbiges gilt ebenso für eine Halle, die 22 x 44 m misst. Bei einer Zweifachhalle mit 22 x 44 m gibt es mehrere Möglichkeiten: So sind etwa zwei Räume à 30 Plätze, oder ein Raum mit 30 Plätzen und zwei Räume mit je 15 Plätzen vorzusehen. Bei einer Dreifachhalle (Maße 27 x 45 m) sind entweder drei Räume mit 30 Plätzen, oder zwei Räume mit 30 Plätzen und zwei Räume mit 15 Plätzen vorgeschrieben.
Sanitäranlagen

Informationen zur nachhaltigen Planung von Umkleiden und Sanitärräumen

Badischer Gemeindeunfall-versicherungsverband

•    Checkliste für Sporthallen
Deutsche gesetzliche Unfallversicherung
•    Sportstätten und Sportgeräte, Hinweise zur Sicherheit und Planung (GUV-SI 8044)
•    Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche (GUV-I 8527) (www.publikationen.dguv.de)
Deutsches Institut für Normierung e.V. (DIN)
•    DIN 58125 Schulbau – bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen (Kapitel „Sportstätten – Zusätzliche Anforderungen)
Umweltbundesamt (UBA)
•    Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden (www.umweltbundesamt.de)

Zudem ist jedem Umkleideraum in einer Sporthalle unmittelbar ein Wasch- und Duschraum zuzuordnen. Analog zu den Umkleideräumen richtet sich auch hier die Anzahl der erforderlichen Sanitär-Einrichtungen nach dem Typus und der Größe der Sporthalle. Aus einer 2014 aktualisierten Normfassung resultiert die Möglichkeit einer zweibündigen Anordnung sowie der Teilbarkeit der Wasch- und Duschräume. Zusätzlich sind darin überarbeitete Anforderungen in den Bereichen spritzwassergeschützte Ablagen, rutschhemmende Fußbodenbeläge sowie an die Aufbewahrung von Duschrollstühlen oder -rollbrettern benannt. Auch sollten heute erweiterte Funktionen in die Planung mit einbezogen werden, wozu etwa Wickelgelegenheiten oder Einrichtungen für Menschen mit Migrationshintergrund sowie Menschen unbestimmten Geschlechts zählen. Konkrete Festlegungen sind hier indes nicht in einer Norm enthalten. Was in puncto nachhaltiger Funktionsräume sicherlich bedacht werden sollte, sind barrierefreie Toiletten, die zusätzlich mit einer Duscheinheit ausgestattet werden können. Zusätzlich ist es empfehlenswert, die barrierefreien Zugänge im Verbindungsgang zwischen dem Eingangsbereich und der Halle anzuordnen.

DIN 18032-01
Die DIN 18032-01 „Sporthallen – Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung – Teil 1: Grundsätze für die Planung“ umfasst die folgenden Nebenraumfunktionen:
•    Eingangsbereich,
•    Umkleideräume,
•    Sanitärräume,
•    Lehrer-, Übungsleiter- und Schiedsrichterraum,
•    Regieraum (optional als eigenständiger Raum),
•    Lagerräume,
•    Hallenwartraum (optional in Funktionseinheit mit Erste-Hilfe-Raum und Regieraum),
•    Reinigungsgeräte- und Putzmittelraum,
•    Geräteräume,
•    Zuschaueranlagen,
•    Räume für außersportliche Nutzung,
•    Räume für gastronomische Versorgung
•    Und Technikräume
Die Norm betrifft Sporthallen und Sporträume für Schulsport, Wettkampfsport, Vereinssport, Breitensport, Freizeitsport sowie Sport für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Ferner könnte es ratsam sein, im Falle einer Konzeption der Damentoiletten als Sammelanlagen, jeweils in den Kabinen Handwaschbecken zu installieren. Unbestritten zählen zu den Funktions- und Nebenräumen einer Sporthalle nicht nur Sanitär-Einrichtungen sowie Umkleideräume.

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