Schleswig-Holstein: Weitere 4,5 Mio. Euro für Sportstätten
Der Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten des Landes Schleswig-Holstein geht 2021 in die zweite Runde. Somit stehen bald weitere 4,5 Mio. Euro für den Bau und die Sanierung kommunaler Sportstätten zur Verfügung.
„Sportstätten spielen eine wichtige Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Gesundheit der Bevölkerung“, so Schleswig-Holsteins Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack. Deshalb stehen den Kommunen in Schleswig-Holstein über den Bund-Länder-Investitionspakt in diesem Jahr weitere 4,5 Mio. Euro für die Sanierung und den Bau kommunaler Sportstätten zur Verfügung. Antragsberechtigt sind allerdings nur Kommunen, die aktuell mit einer sogenannten „städtebaulichen Gesamtmaßnahme“ in einem Programm der Bund-Länder-Städtebauförderung aufgenommen sind. Das Förderprogramm unterstützt Städte und Gemeinden bei der Entwicklung zukunftsfähiger, nachhaltiger und moderner Sportstätteninfrastruktur. Auch die Förderung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie der Barrierefreiheit sind wichtiger Bestandteil des Programms.
Im Rahmen des Bund-Länder-Investitionspakts bezuschusst der Bund Sanierungs-, Erweiterungsbau- und ggf. Neubauprojekte mit 75 % der förderfähigen Kosten. Das Bundesland trägt 15 % der Kosten, die Kommune übernimmt den Restanteil von 10 %.
Der Bund plane aktuell, das Programm noch bis 2024 fortzuführen. Anträge für das Jahr 2021 können demnächst online auf der Website des Innenministeriums gestellt werden. Für Projekte, die im Jahr 2020 nicht berücksichtigt wurden und sich erneut um eine Förderung bewerben wollen, besteht ein vereinfachtes Antragsverfahren. (Sportplatzwelt, 26.02.2021)