NRW: 47 Mio. Euro für kommunale Sportstätten

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung stellt insgesamt 47 Mio. Euro für die Verbesserung der kommunalen Sportstätteninfrastruktur zur Verfügung. Von dem Geld können rund 80 Projekte in NRW gefördert werden.

Im Sprinttempo werden 47 Millionen Euro für die Verbesserung der Sportinfrastruktur in den Kommunen bereitgestellt. Erst im Juli 2020 haben das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund den Projektaufruf zur Erneuerung und zum Neubau von Sportstätten für die Jahre 2020 und 2021 auf den Weg gebracht. Bereits heute können die Städte und Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen ihre Projekte für das Jahr 2020 anstoßen und das Land damit „in Bewegung bringen“. Mit den rund 47 Millionen Euro an Fördermitteln aus dem Sonderinvestitionsprogramm können rund 80 Projekte finanziert werden.

Kommunale Sportstätten sind ein wichtiger Baustein kommunaler Infrastruktur. Ministerin Ina Scharrenbach: „Sport dient der Gesunderhaltung und dem Wohlbefinden – auch wenn Sport in Corona-Zeiten nur eingeschränkt möglich ist. Aber mit dem Investitionsprogramm zur Förderung von Sportstätten 2020 wird der Grundstein für den Sport von morgen gelegt. Mit dem Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 ist es uns gelungen, in Rekordzeit einen Baustein zur Zukunftsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur zu platzieren. Öffentliche Investitionen in die kommunale Infrastruktur bringen einen wichtigen Impuls zur Sicherung von Wohlstand und Beschäftigung. Städte und Gemeinden, Land und Bund schaffen damit kurzfristig ein niederschwelliges Angebot, das für viele Menschen – insbesondere für Kinder und Jugendliche – attraktiv ist, um den Spaß am Sport (wieder) zu entdecken.“

Durch das finanzielle Engagement von Land und Bund profitieren die Kommunen in diesem Programm von einer besonderen Förderkomponente: Im Zuge des „Nordrhein-Westfalen-Programm I“ übernimmt das Land die städtischen Eigenanteile für das Sonderprogramm für das Jahr 2020 und erleichtert damit zusätzlich kommunale Investitionen, sprich: In diesem Jahr gibt es eine 100-Prozent-Förderung.

Die höchsten Förderungen werden im Programmjahr 2020 beispielsweise für Maßnahmen in folgenden Städten und Gemeinden bewilligt: Erwitte erhält 1,5 Millionen Euro für die Sanierung der Sport- und Schwimmhalle der Grundschule in Bad Westernkotten, nach Frechen gehen 1,5 Millionen Euro zur Sanierung des Terrassenfreibades, in Hilden wird mit 1,5 Millionen Euro der Ersatzneubau eines Funktionsgebäudes auf der Sportanlage „Weidenweg“ unterstützt. Zur Ertüchtigung der Turn- und Schwimmhalle gehen 1,5 Millionen Euro nach Nettersheim, für einen Ersatzneubau einer Einfachturnhalle am Schulzentrum Neunkirchen erhält die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid 1,5 Millionen Euro. Rheurdt erhält 1,5 Millionen Euro für den Ersatzneubau des „Haus des Sports“ auf der Sportanlage St. Nikolausweg, und in Schermbeck wird die Erweiterung des Hallenbades mit 1,5 Millionen Euro unterstützt.

Die Förderung über den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten ist damit noch nicht abgeschlossen. Für die „Dauerläufer“ unter den Kommunen besteht noch bis zum 15. Januar 2021 die Möglichkeit, Anträge an die zuständige Bezirksregierung für die Teilnahme am Investitionspakt Sportstätten 2021 zu richten. Anträge, die bei den Bewilligungen 2020 nicht berücksichtigt werden konnten, brauchen nicht erneut gestellt zu werden.
 
Aus dem Investitionsprogramm werden Projekte mit unterschiedlichen Zielrichtungen gefördert:

  • Moderne niederschwellige Sportangebote für Kinder und Jugendliche (PumpTracks, Bikeparks, Skateranlagen, Multifunktionsspielflächen, Fitness-Outdoor-Parkour, Basketballfelder) 
  • Einrichtungen und Anlagen, die unterschiedliche Breitenportangebote für weite Bevölkerungsgruppen ermöglichen. Dazu gehören Mehrgenerationen-MuItifunktionssportstätten sowie Anlagen, die von mehreren Vereins- und Sportangeboten gemeinsam genutzt werden können, wie die Umwandlung einer Fläche zu einem Beachvolleyballfeld bei gleichzeitiger Modernisierung der Weitsprunganlage und Laufbahn. 
  • Attraktivierung, Modernisierung und Ausbau bestehender und, aufgrund baulicher Mängel, bisweilen geschlossener Sporteinrichtungen (u.a. auch die Aufwertung bestehender Frei- und Hallenbäder) 

Die komplette Übersicht zum Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 finden Sie hier. Sie ist auch auf der Internetseite des Ministeriums unter www.mhkbg.nrw abrufbar. Dort sind auch weitere Informationen zum Investitionspakt 2021 und zu anderen Programmen der Städtebauförderung verfügbar.

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