Kunstrasen: Rückbau und Recycling

Mehr denn je müssen sich Bauherren und Betreiber von Kunststoffrasen-Spielfeldern mit dem gesamten Lebenszyklus der eingebauten Systeme befassen. Das Thema setzt sich anschließend dahingehend fort, dass eine zeitgemäße Konzeption später zu einer optimierten Wiederverwertbarkeit der Komponenten führt. Die Branche stellt derzeit die Weichen.

Ein wichtiger Aspekt ist beim Bau von Kunstrasenplätzen zwar bekannt, doch findet er oft erst Berücksichtigung, wenn die Sachlage die zuständigen Stellen zum Handeln zwingt: Der Lebenszyklus eines Oberbelags beträgt 12 bis 15 Jahre, dann muss der „Teppich“ ausgetauscht werden. Aber wohin mit dem synthetischen Grün mitsamt Verfüllmaterial? Diese Frage muss sich jeder Bauträger oder Betreiber möglichst bereits bei der Planung einer Anlage stellen.

Mit der anhaltenden Ausbreitung der Kunstrasen-Spielfelder nimmt das Thema nach und nach eine immer stärkere Bedeutung an. Während in der Vergangenheit ein ausgedientes Kunstrasensystem mit hoher Wahrscheinlichkeit auf der Deponie endete, verlangt das Kreislaufwirtschaftsgesetz mittlerweile die „fachgerechte Entsorgung“ beziehungsweise „thermische Verwertung“, also Verbrennung.

Die Hierarchie der Prioritäten fordert indessen zunächst die Vermeidung von anschließend zu entsorgendem Material und auf der nächsten Stufe die Verwertung vor der Beseitigung bzw. Entsorgung. Inwieweit Kunstrasensysteme, die als recyclingfähig deklariert sind, tatsächlich wieder in den Wertstoffkreislauf gegeben werden und ob dies in sinnvoller Weise möglich ist, kann nicht pauschal beantwortet werden.

Der Grundgedanke ist die stoffliche Trennung der Komponenten, um diese in neue und vermarktungsfähige Wertstoffe aufzubereiten. Sowohl das Infill aus SBR oder EPDM wie auch TPE kann mittels Spezialmaschinen aufbereitet und somit dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt werden. Gleiches gilt für das eigentliche Material des Kunstrasen-Teppichs, der zum Großteil aus PE und PP besteht. Den Großteil des Systems macht aber, in der mittlerweile obsoleten Bauweise, die aber vielerorts nicht in Betrieb ist, das SBR-Granulat der Elastischen Tragschicht aus. Gemäß einer gängigen Praxis wird das Material des Oberbelags häufig geschreddert, zu Ballen gepresst und exportiert. Aber bekanntlich ist das Bewusstsein dafür, dass damit das Problem nicht aus der Welt geschafft ist, allenthalben geschärft. Gewisse Grauzonen, die Bauherrn in Bedrängnis bringen könnten, mag die aktuelle Gesetzeslage und deren Umsetzung noch beinhalten.

Ecocept® Tragischt aus RTA-Granulat, einem Recycling-Produkt.
Ecocept® Tragischt aus RTA-Granulat, einem Recycling-Produkt. Bild: Weitzel Sportstättenbau

Er muss zwar nachweisen können, dass sein alter Kunstrasen einer fachgerechten Entsorgung zugeführt wurde, kann aber selbst nicht für den weiteren Verbleib des Materials verantwortlich gemacht werden. Um sich abzusichern, sollte er jedenfalls darauf achten, dass derjenige Betrieb, der den Rückbau vornimmt, mit seiner Rechnung oder einer anderen Erklärung den Entsorgungsweg benennt. Die Spielfeld-Beläge werden als Abfall deklariert, da zudem die mit SBR verfüllten Systeme eine Zuordnung nach LAGA Z2 aufweisen und demnach als Komplettsystem entsorgt werden müssen. In jedem Fall ist der Träger des Bauvorhabens in der Beweispflicht und muss dokumentieren, welches Entsorgungsunternehmen mit der Abfuhr und der fachgerechten Entsorgung beauftragt wurde.

Unterdessen sind die in der Vergangenheit aufgerufenen Entsorgungsgebühren etwas zurückgegangen und liegen bei etwa 4 Euro/m² für Rückbau, Transport und Entsorgung. Dies nur für den Rasen mit Infill (Sand/Gummi) ohne Elastikschicht bzw. Elastische Tragschicht, die ja erst nach dem 2. oder 3. Lebenszyklus des Oberbelags ersetzt werden muss. Die Verwertung der Elastischen Tragschicht kostet ca. 9 – 10 €/m², das Recycling derselben vor Ort 8 – 9 €/m². Wobei dies ganzheitlich gerechnet werden muss, da wesentlich weniger Frischmaterial benötigt wird. Um nachhaltig zu handeln und dem „wilden Entsorgen“ vorzubeugen, nutzen im Übrigen schon viele Ingenieur- und Planungsbüros bei Kunstrasen-Projekten die Formulierung: „Nur zulässig mit Nachweis zertifizierter Entsorgungsunternehmen, der Entsorgungsweg ist bei Angebotsabgabe anzuzeigen.“

Da ein Sportplatz, der einmal mit Kunstrasen bestückt war, in aller Regel weiter in dieser Form genutzt werden soll, leitet der Rückbau schon die Baumaßnahme des Neubaus ein. Diese soll so schnell wie möglich abgeschlossen sein, also steht das Projekt nicht nur unter Kosten-, sondern auch unter Zeitdruck. Das alte System wird ausgebaut, geschreddert und auf Rollen zerpflückt, woraufhin in einem Trommelsieb der Sand vom Kunststoff abgesondert wird. Dies kann vor Ort erfolgen oder im Betrieb des Dienstleisters und ist im Falle eines großen Fußballplatzes in zwei bis drei Werktagen erledigt.

Sofern die Elastikschicht und der Unterbau intakt sind, kann der Neubau zeitnah beginnen. Es wird, wie gesagt, landläufig davon ausgegangen, dass eine ortsgebundene Elastikschicht den zwei- bis dreifachen Lebenszyklus des Kunstoffrasen-Belages erreicht, also mindestens zwei Mal liegenbleiben kann, wenn neuer Kunstrasen darüber verlegt wird.

Erfahrungen aus der Praxis bestätigen diese Annahme nur zum Teil; vielerorts sind vor der Neuverlegung auch Ausbesserungsarbeiten an der Elastikschicht erforderlich, nicht selten in erheblichem Umfang. Fehlen für die sorgfältige Ausführung die Mittel, wird, eine eher oberflächliche Methode, lediglich Bindemittel neu ausgebracht. Zudem wird aus einigen Regionen berichtet, dass Kunstrasensysteme, die eigentlich aus dem Betrieb genommen werden müssten, in Eigenregie von Vereinen selbst neu verlegt, auf deren Plätzen ein „Leben nach dem Tod“ beginnen. Dass Projekte wie diese sich von zertifizierten Eigenschaften des ursprünglichen Produktes so weit entfernen, dass die Sicherheit der Sportler kaum noch gewährleistet ist, liegt auf der Hand.

Der Umgang mit der Problematik hat viele Facetten und hängt in jedem Fall auch stark mit der örtlichen Finanzkraft ab. Eine Vollkostenrechnung ohne Aussage zum Prozedere nach dem Ende eines Lebenszyklus wäre nicht seriös. Einige kommunale Bauträger und Betreiber wiederum gehen das Thema vorausschauend an, indem von vorneherein eine Nutzungsdauer von nicht mehr als zwölf Jahren angenommen wird und ein Teil des bereitgestellten Etats für die Ausbesserungen und den Rückbau zurückgestellt wird.

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Das angesprochene Kreislaufwirtschaftsgesetz mit seiner Abfall-Pyramide ist weit gefasst. Es fordert also die Vermeidung von Abfall – aber wenn er entsteht, soll er sicher weiterverwendet oder verwertet werden.

Stoffe, die hierfür nicht infrage kommen, sollen thermisch verwertet oder deponiert werden. Die Kunstrasenhersteller sehen sich aber in den wesentlichen Punkten von dieser Betrachtungsweise gar nicht berücksichtigt. Weil der Kunststoffrasen, also fast alle seine Systemkomponenten, kein Müll, sondern nutzbare Rohstoffe sind.

Nun geht es darum, diesen Ansatz mit entsprechenden Verfahren zu untermauern und möglichst im Konsens Spielregeln für alle Teilnehmer zu schaffen. Entscheidend für die Rezyklierung ist, dass zunächst alle Stoffe im System berücksichtigt und verarbeitet bzw. voneinander getrennt werden. Dies sind das Kunstrasenfilament und der (beschichtete) Rücken als Träger. Diese Komponenten machen alles in allem nur etwa 5 % des verbauten Materials aus. Den größten Teil bilden die die losen Bestandteile, der Sand und das synthetische oder natürliche Infill-Material – und, sofern deren Lebenszyklus nach etwa 30 Jahren vorüber ist, die Elastifizierende Schicht im Unterbau.

Bei jedem Recycling-Prozess bleiben Rückstände übrig, die nicht mehr der stofflichen Wiederverwertung zugeführt werden können. Dies ist im Falle des Kunstrasens unter anderem auch dem Schmutzeintrag durch Umwelteinflüsse geschuldet und kann Anteile des Systems teilweise unbrauchbar für eine stoffliche Verwertung machen.

Durch immer weiter verfeinerte Methoden ist es Spezialbetrieben jedoch bereits gelungen, die Quote der wiederverwertbaren Bestandteile signifikant zu erhöhen. Beim Sand liegt die Recycling-Quote heutzutage immerhin schon bei einem Anteil von über 99 % der Gesamtmasse, die aufbereitet werden kann. Bei den übrigen Systembestandteilen liegt man immerhin bereits über 90 % der stofflichen Wiederaufbereitung.

RAL-GZ 944 Kunststoffrasensysteme jetzt mit Recycling-ModulDie RAL Gütegemeinschaft Kunststoffbeläge und Kunststoffrasensysteme in Sportfreianlagen e.V. veröffentlicht das RAL-Gütezeichen 944 Kunststoffrasensysteme in Sportfreianlagen erstmalig mit einem Recycling-Modul.

Das Waschen des vorhandenen Kunstrasen-Materials ist im Übrigen fester Bestandteil des Rezyklierungs-Prozesses. Dieser finale Schritt ist der letzte Teil eines modularen Systems, das die RAL Gütegemeinschaft für Kunststoffbeläge in Sportfreianlagen e. V. hinsichtlich der Prozesse zur Aufbereitung etablierthat, das RAL-Recycling-Modul (siehe Grafik).

Gemeinsame Anstrengung der Branche

Nicht alle Unternehmen der Branche sind große Generalunternehmer oder global agierende Hersteller. Dass etwa kleinere Einbaubetriebe oder spezialisierte Entsorger bereits vorbildliche Verfahren erarbeitet haben, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine gesamte Branche in einem riesigen – und wachsenden – Kunstrasen-Markt wie Deutschland geeignete, leistungsfähige Verfahren braucht. In den Niederlanden haben die dortigen Marktführer bereits in einem Joint Venture erhebliche Summen in ein gemeinsames Aufbereitungs-Werk investiert. Und selbst wenn die RAL Gütegemeinschaft sich vordergründig auf Deutschland bezieht, handelt es sich doch um eine Kooperation aller relevanten in Europa aktiven Marktteilnehmer. Die Industrie bietet nun im Bereich des Sportplatzbaus für den Kunstrasen mit den neu entwickelten Güte- und Prüfbestimmungen RAL GZ 944 eine neue, abgestimmte Verfahrensweise an, die jeder Bauherr und Fördermittelgeber einfordern kann, wenn er einen güteüberwachten, wirtschaftlichen und kosteneffizienten Prozess für diesen Teil des Lebenszyklus seiner Sportanlage wünscht.

„Grundsätzlich ist das Recycling von Sportbelägen eine gemeinsame Anstrengung der Branche“, sagt Friedemann Söll, Geschäftsführer der Polytan GmbH. „Als einer der Marktführer sehen wir uns in der Verantwortung, voranzuschreiten. In den Niederlanden macht man bereits vor, wie ein solches gemeinsames Konzept aussehen kann. Dort haben alle maßgeblichen Hersteller in eine gemeinsame Fabrik investiert. Einen ähnlichen Weg schlagen wir jetzt auch ein. Wir sehen das Recycling von Kunststoffrasensystemen als eine Gesamtaufgabe für alle beteiligten Industrien und Branchen.“

Joachim Weitzel, Geschäftsführer der Weitzel Sportstättenbau und langjähriges Mitglied im Normungs-Ausschuss, sagt: „Am besten folgt man einem Verfahren wie Ecocept® bzw. überführt bei der Wiederverwendung alte Beläge in neue Beläge.“ Damit bezieht er sich auf das Verfahren, das in den Niederlanden realisiert wurde. So kann auch das RTA-Granulat, das bspw. unter dem Label Ecocept® das Werk verlässt und zu 100% aus Recycling-Material besteht, in verschiedenen Industrien verwendet werden – oder wieder zur Elastikschicht werden. Folgende Zielsetzungen sind damit verbunden:

  • Wiederverwertung von Kreislaufrohstoffen von Sportplätzen für Sportplätze
  • Verbesserung der CO2-Bilanz durch reduzierte Transport- und Produktionsaufwände
  • Vermeidung von Entsorgung durch Wiederverwendung
  • Garantiert optimale sportfunktionelle Eigenschaften nach DIN-Anforderungen
  • Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit perfekt kombiniert

Wer sich heute als Bauherr oder Betreiber mit dem Neubau einer Kunstrasen beschäftigt, wird sicher ein stärkeres Augenmerk auf das Recycling legen, als dies zuvor beim Einbau des Altbestandes der Fall war.

Friedemann Söll sagt hierzu: „Wir entwickeln die Systeme mittlerweile gezielt so, dass sie auch gut wieder recycelt werden können. Das stand vor 15 Jahren noch nicht so im Fokus. Die Zukunft ist aber ganz klar die, dass der Aufwand für das Recycling vernünftig wird – bei welcher Art der Recyclierung auch immer. Es geht nicht nur darum, das Produkt in seine Bestandteile zu zerlegen und diese loszuwerden. Es muss ein brauchbares Produkt wieder dabei herauskommen. Mit der Entwicklungsarbeit der FormaTurf stellen wir sicher, dass alle Komponenten, auch der Sand, wiederverwertet werden können.“

Da es ein komplexes Thema ist, die Komponenten des Rasens mit Trägermaterial, Beschichtung und den eingewebten Halmen wieder auseinanderzubringen wurde ein neues Verfahren entwickelt, die Aptrusion, in dem der ehemalige Kunstrasen mechanisch in neue Produkte umgewandelt werden kann. Das neue Werk der FormaTurf in Essen hat nach einer Vielzahl von Erprobungen nun seinen Betrieb für diese anspruchsvolle Aufgabe aufgenommen. Elastikschicht gleich vor Ort erneuert:

Insitu-Recycling

Wo die Elastikschicht eines Altbestandes ausgedient hat, bietet sich zudem ein relativ neues Verfahren an: das Insitu-Recycling. Hier werden alle Arbeitsschritte für das Insitu-Recycling Elastischer Schichten und Elastischer Tragschichten mit einem „mobilen Werk“ gleich vor Ort erledigt, sodass einige Komponenten hier auch gleich wieder in der nächsten Generation des Spielfeldes eingesetzt werden können. Dieses Verfahren heißt RESET. Die mobile Aufschlüsselungsanlage ist auf einem Auflieger verbaut. Vereinfacht dargestellt, umfasst die autarke Anlage nebst der Stromversorgungs- und Steuerungseinheit das zentrale Aufschlüsselungs-Aggregat, Förderbänder sowie eine BigBag-Abfüllstation.

Der Rückbau und das Recycling der Elastikschicht eines Sportplatzes kann umwelt- und kostenfreundlich innerhalb einer Woche erfolgen. Laut Anbieter können dabei rund 8.000 km LKW-Transporte und die Beschaffung von neuem Material pro Platz eingespart werden. Auch die hochreine Trennung von Sand- und Gummigranulaten wird ermöglicht.

Friedemann Söll erklärt hierzu: „Beim Recycling von elastischen Tragschichten befinden wir uns nicht mehr in der Startphase, sondern haben zusammen mit unserem Partner schon im letzten Jahr eine stabile Verfahrensreife erzielt. Das hatte zur Folge, dass bereits mehrere elastische Tragschichten – Schichten aus End-of-Life-Tyre-Gummigranulaten und mineralischem Split-Anteil – vor Ort ausgebaut, wieder aufbereitet und an Ort und Stelle wieder eingebaut wurden. Dies alles ermöglichen wir ohne Einschränkungen bei den sportspezifischen Eigenschaften und der Lebensdauer. Das Recycling von elastischen Tragschichten ist deshalb ein hervorragendes Beispiel, weil bereits bei der Erstinstallation Recyclingmaterial zum Einsatz kam und nach über 30 Jahren Nutzungsdauer wiederverwertet wird und die neu geschaffene Tragschicht erneut zwei bis drei Rasenteppichzyklen übersteht. So stellen wir uns ein wirtschaftliches und ressourcenschonendes Recycling vor, denn wir ermöglichen mit einer elastischen Tragschicht über 60 Jahre Leistungssport.“

Vorausschauend planen, zukunftsweisend bauen

Wie baut man aber nun zeitgemäß und so, dass das Projekt möglichst nachhaltig ist – mit Blick auf mehr als einen Zyklus? In dieser Frage stimmen die Experten in einigen Punkten überein, in anderen nicht. So gibt es die Forderung, der Kunstrasen, das Fasersystem, wie auch der Rücken, sollte künftig nur aus Polyethylen (PE) aufgebaut sein und gewebt anstatt getuftet werden – sowie dabei die Rückenbeschichtung aus PU bzw. Latex entfallen zu lassen. Hiermit läge für die Rezyklierung eine konsistente Materialbeschaffenheit vor. Und der mechanische Aspekt der Verarbeitung wirkt sich auf die Trennung beim Ausbau des alten Systems aus. Es gibt allerdings auch unterschiedliche Bauweisen der Elastischen Tragschicht bzw. Elastikschicht.

Bauherren und Betreiber, die über Projekte für Kunststoffrasenplätze zu entscheiden haben kommen nicht darum, sich eingehend mit der Thematik zu befassen. Es ist heutzutage auch unerlässlich, den gesamten Zyklus zu sehen, sich mit der Wahl seines Systems entsprechend einzusortieren und das Projekt auf eine Schiene zu bringen, die nach neuesten Entwicklungen als zukunfstfähig deklariert ist.

Hierbei kommt zuerst die Produktauswahl angesichts von Kriterien, die der nachhaltigen Nutzung des Sportplatzes über mehrere Zyklen auch wirklich entsprechen. Die fachkundige Beratung hierzu sollte bereits in Kenntnis der dargestellten Recycling-Aspekte stattfinden und der Fachplaner und Sportstättenbauer mit den aktuellen Branchen-Trends und politischen Entwicklungen bestens vertraut sein. Entsprechend solide aufgestellte Fachbetriebe werden auch in der Lage sein, dem Betreiber über die folgenden Jahre hinaus mit Rat und Tat weiter zur Seite zu stehen und damit für ihre Empfehlungen einzustehen. (Sportplatzwelt, 19.03.2024)

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