Sportplatzwelt Online Kongress | Programmheft

www.sportplatzwelt.de | 3 SPORTSTÄTTENENTWICKLUNG 9. Nov. // 13:30 UHR Kommunale Infrastruktur, Sportstätten und Klimaanpassung Die kommunale Infrastruktur ist eine wichtige Grundlage der staatlichen Daseinsvorsorge. Dazu gehören auch Sportplätze, Turnhallen oder Bäder. Aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass sich diese Infrastruktur oftmals schon heute in keiner guten Verfassung befindet. Zusätzlich werden durch Megatrends wie Digitalisierung, Klimawandel oder Überalterung künftig enorme zusätzliche Investitionen nötig. Der Vortrag zeigt nicht nur aktuelle Investitionsrückstände im Bereich der Sportstätten auf sondern geht auch auf die besonderen Herausforderungen der klimagerechten Sportstättensanierung ein. Christian Raffer, Deutsches Institut für Urbanistik Smarte und vernetzte Outdoor Fitness- und Gesundheitswelten der Zukunft Wie inspirieren Sie BürgerInnen, MitgliederInnen oder Bewegungsinteressierte zu einem nachhaltigen und gesunden Lebensstil an der frischen Luft? Sind Ihre Outdoorflächen überhaupt bekannt? Erhalten Sie neue und exklusive Einblicke in die Entwicklung und Umsetzung von datengetriebenen, nachhaltigen Outdoor Fitness- und Gesundheitsinfrastrukturen für Städte, Vereine und Kommunen und entdecken Sie das Potenzial digitaler Vermarktung zur Steigerung der Nutzung und Akzeptanz Ihrer Outdoorflächen. Thorsten Grießer, Geschäftsfüher Planet-O GmbH Alexander Blocher, Geschäftsführer Planet-O GmbH RECHTS & STEUERTIPPS 9. Nov. // 14:30 UHR Vereinsrecht: Änderungen zum § 2 Nachweisgesetz Schon bisher musste der Arbeitgeber die wichtigsten Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses schriftlich niederlegen und der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Beginn der Beschäftigung aushändigen. Mit dem neuen Nachweisgesetz haben sich die Fristen teilweise verkürzt und es sind weitere Punkte im § 2 NachwG aufgenommen worden. Neu ist auch, dass bei Verstoß ein Bußgeld bis zu 2.000 € erhoben werden. Timo Lienig, Rechtsanwalt, Lienig & Lienig-Haller – Kanzlei für Steuern & Recht Steuerrecht: Der Mindestlohn ab 01.10.2022 Der Mindestlohn und die Minijobgrenze haben sich erhöht und bei der Umsetzung ergeben sich viele Fragen. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren mit Ausnahme z. B. von ehrenamtlich Tätigen. Gilt die neue Minijobgrenze von monatlich 520 € auch für Sportler? Was geschieht mit Beschäftigten, die im September 2022 monatlich 500 € erhalten haben? Wie viele Stunden darf ein Minijobber ab Oktober 2022 monatlich arbeiten? Fragen über Fragen – die ersten Antworten erhalten Sie im Vortrag zum Steuerrecht. Horst Lienig, Rechtsanwalt, Lienig & Lienig-Haller – Kanzlei für Steuern & Recht

RkJQdWJsaXNoZXIy MzU2MjQ=